{"id":29,"date":"2012-12-21T20:46:33","date_gmt":"2012-12-21T20:46:33","guid":{"rendered":"http:\/\/fcnettetal.com\/?page_id=29"},"modified":"2017-06-11T16:27:34","modified_gmt":"2017-06-11T16:27:34","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fcnettetal.com\/?page_id=29","title":{"rendered":"Unsere Satzung"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: left;\"><strong>\u00a71 Name , Sitz und Zweck<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein Futsal Club Nettetal e.V. mit Sitz in Nettetal verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports, insbesondere des Fu\u00dfballs- und des Breitensports, vorrangig im Jugendbereich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines geordneten Trainingsbetriebes, durch die Teilnahme an den Wettbewerben und die F\u00f6rderungen sportlicher \u00dcbungen und Leistungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Aufnahme, Austritt und Ausschluss<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\nDie Anmeldung zur Aufnahme in den Verein erfolgt durch schriftlichen Aufnahmeantrag an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<br \/>\nBei minderj\u00e4hrigen Antragstellern ist die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (Eltern, Vormund) erforderlich.<br \/>\n\u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Die Mitgliedschaft endet au\u00dfer durch Tod, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.<br \/>\nDie K\u00fcndigung hat schriftlich per Einschreiben an den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. \u00dcber den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein entscheidet der Gesamtvorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Ausschluss kann erfolgen, wenn das Mitglied offenkundig gegen das unter \u00a719 Absatz I aufgef\u00fchrte Verhalten verst\u00f6\u00dft und\/oder der Gesamtvorstand den Ausschluss mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Dem Mitglied, das ausgeschlossen werden soll, ist Gelegenheit zur Rechtfertigung zu geben.<br \/>\n\u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch Beschluss, der schriftlich niederzulegen, mit Gr\u00fcnden zu versehen und vom Vorsitzenden sowie von einem weiteren Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der Beschluss ist dem betroffenen Mitglied an die letzte dem Verein mitgeteilte Postanschrift oder die letzte dem Verein mitgeteilte e-Mail Anschrift zu richten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Die H\u00f6he des Mitgliedsbeitrages wird durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand festgesetzt.<br \/>\nEs sind einkommensabh\u00e4ngige Erm\u00e4\u00dfigungen m\u00f6glich, f\u00fcr Ehrenmitglieder ist die Mitgliedschaft kostenlos.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">5. Die Mitgliederversammlung kann Antr\u00e4ge zur Aufnahme von Ehrenmitgliedern einreichen, \u00fcber den Antrag entscheidet der Gesamtvorstand mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Spielbetrieb<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Jede Abteilung einer beliebigen Sportart darf nach Absprache mit dem gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand den jeweiligen Sportfachverb\u00e4nden beitreten.<br \/>\nEs wird sich den dort herrschenden Regularien unterworfen und alles dazu beigetragen das Ansehen der jeweiligen Sportarten zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Unterwerfungsklausel<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Verein als Mitglied der Sportfachverb\u00e4nde der einzelnen Abteilungen unterwirft sich als solches dessen Satzung und Ordnungen, sowie den Satzungen und Ordnungen der Verb\u00e4nde, denen die einzelnen Abteilungen angeh\u00f6ren.<br \/>\nEr \u00fcbertr\u00e4gt insofern auch seine Vereinsstrafgewalt den \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nden.<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Der Vorstand<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.1 Der Vorstand (\u00a7 26 BGB) besteht aus:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.1.1 der\/die Vorstandsvorsitzende<br \/>\n1.1.2 der\/die sportliche Leiter\/in<br \/>\n1.1.3 der\/die Kassenwart\/in<br \/>\n1.1.4 der\/die 1. Kassenpr\u00fcfer\/in<br \/>\n1.1.5 der\/die 2. Kassenpr\u00fcfer\/in<br \/>\n1.1.6 der\/die 1. Jugendvorsitzende<br \/>\n1.1.7 der\/die 2. Jugendvorsitzende<br \/>\n1.1.8 der\/die 1. Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\n1.1.9 der\/die M\u00e4dchen- und Frauenbeauftragte<\/p>\n<p style=\"padding-left: 60px;\"><strong>Die Vorstandsmitglieder (1.1.1 &#8211; 1.1.3), bilden den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand (\u00a7 26 BGB).<\/strong><br \/>\n<strong> Der Verein wird durch zwei Mitglieder des Vorstands gerichtlich und au\u00dfergerichtlich vertreten.<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.2 Die Wahl oder Berufung in ein Vorstandsamt erfolgt f\u00fcr 5 Jahre.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung kann ein Vorstandsmitglied mit der Aus\u00fcbung mehrerer Vorstands\u00e4mter betrauen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Aufgaben des Vereinsvorstandes<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Aufgabe des Vereinsvorstandes ist die Leitung- und Verwaltung des Vereins nach Ma\u00dfgabe der Satzung und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung und die allgemeine Vertretung des Vereins nach au\u00dfen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Er erf\u00fcllt seine Aufgabe grunds\u00e4tzlich als gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand, in Fragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung f\u00fcr eine oder andere Abteilungen entscheidet der Vorstand als Gesamtvorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Der Repr\u00e4sentant des Vereins ist der gew\u00e4hlte Vorstandsvorsitzende.<br \/>\nDer sportliche Leiter und der Kassenwart sind stellvertretende Vorstandsvorsitzende.<br \/>\nSie vertreten den Vorstandsvorsitzenden bei dessen Verhinderung gleichberechtigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Wahl und Beschlussf\u00e4higkeit<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt.<br \/>\nSie bleiben bis zur Neuwahl, dem Austritt oder dem Ausschluss vom Verein im Amt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Bei einem Misstrauensvotum muss die Mitgliederversammlung in einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit entscheiden ob ein Vorstand seines Vorstandsposten enthoben wird.<br \/>\nDer\/Die Jugendvorsitzende darf vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand ins Amt berufen werden.<br \/>\nAuf Antrag des Jugendsprechers beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand, kann dieser auch nach Einwilligung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands von den Mitgliedern der Vereinsjugend gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Der\/Die Jugendvorsitzende darf dann auf der Jahresmitgliederversammlung der Jugend (Vereinsjugendtag) von den Mitgliedern der Jugend des Futsal Club Nettetal ab einem Alter von 12Jahren und \/oder deren gesetzlichen Vertreter, wenn sie Mitglied des Futsal Club Nettetal e.V sind gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Wahlergebnis ist durch den Gesamtvorstand zu best\u00e4tigen.<br \/>\nJede Abteilung darf einen eigenen Jugendsprecher w\u00e4hlen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.<br \/>\nEr fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p><strong>\u00a79 Beschr\u00e4nkung der Vertretungsmacht des Vorstandes<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschr\u00e4nkt (\u00a7 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), das zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verf\u00fcgungen \u00fcber Grundst\u00fccke (und grundst\u00fccksgleiche Rechte), sowie au\u00dferdem zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000 (mit Worten: Eintausend) Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a710 Berufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Mitgliederversammlung ist zu berufen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.1 wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.2 j\u00e4hrlich einmal, m\u00f6glichst in den ersten sechs Monaten des Kalenderjahres.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1.3 bei Ausscheiden eines Mitgliedes des Vorstandes binnen 3 Monaten.<br \/>\nZur Mitgliederversammlung geh\u00f6ren der Vereinsvorstand und alle Mitglieder, wobei nur Mitglieder ab 16 Jahre stimmberechtigt sind.<\/p>\n<p><strong>\u00a711 Form der Berufung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand durch Anschlag an der Vereinstafel in der Turnhalle und\/oder den \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen elektronischen Medien des Vereins unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zu berufen.<br \/>\nFerner erfolgt die Einladung durch ein Rundschreiben an alle Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Das Rundschreiben ist an die letzte dem Verein mitgeteilte Postanschrift oder die letzte dem Verein mitgeteilte e-Mail Anschrift zu richten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Die Berufung der Versammlung muss den Gegenstand der Beschlussfassung (= der Tagesordnung\/Agenda) bezeichnen.<\/p>\n<p><strong>\u00a712 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Beratung und Beschlussfassung \u00fcber Angelegenheiten von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung f\u00fcr den Verein einschlie\u00dflich Satzungs\u00e4nderungen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Entlastung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands und Wahl des Vorstandes und Wahl der Kassenpr\u00fcfer.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Beschlussfassung \u00fcber die Jahresrechnung des Vereins f\u00fcr das abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a713 Verfahrensbestimmung<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Beschlussf\u00e4hig ist jede ordnungsgem\u00e4\u00df berufene Mitgliederversammlung.<br \/>\nAntr\u00e4ge m\u00fcssen 1 Woche im Voraus schriftlich beim gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand eingereicht werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag von mindestens einem der stimmberechtigten Anwesenden ist schriftlich und geheim abzustimmen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.<br \/>\nStimmenthaltungen und ung\u00fcltige Stimmen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Zur \u00c4nderung der Satzung des Vereins ist die Zustimmung von mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">5. Zur \u00c4nderung des Zwecks des Vereins (\u00a7 1 der Satzung) ist die Zustimmung von mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder erforderlich, die Zustimmung der nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder muss schriftlich erfolgen.<\/p>\n<p><strong>\u00a714 Beurkundung der Versammlungsbeschl\u00fcsse<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Die in einer Mitgliederversammlung gefassten Beschl\u00fcsse sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Vorsitzenden und dem Schriftf\u00fchrer\/in zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Jedes Vereinsmitglied ist berechtigt, die Niederschrift einzusehen.<\/p>\n<p><strong>\u00a715 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n(\u00a7 41 BGB) ist eine Mehrheit von vier F\u00fcnftel der erschienenen Mitglieder erforderlich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>\n(\u00a741 BGB) ist die Anwesenheit von zwei Drittel der Vereinsmitglieder verantwortlich.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Ist eine einberufene Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins nach Absatz 2 nicht beschlussf\u00e4hig, so ist vor Ablauf von 4 Wochen seit dem Versammlungstag eine weitere Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung einzuberufen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">Die weitere Versammlung darf fr\u00fchestens 2 Monate nach dem ersten Versammlungstag stattfinden, hat aber innerhalb von 4 Monate nach diesem Zeitpunkt zu erfolgen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">4. Die Einladung zu der weiteren Versammlung hat einen Hinweis auf die erleichterte Beschlussf\u00e4higkeit zu enthalten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">5. Die neue Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussf\u00e4hig.<br \/>\nDer Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">6. Die Liquidation erfolgt durch den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">7. Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder eine andere steuerbeg\u00fcnstigte K\u00f6rperschaft zwecks Verwendung f\u00fcr die F\u00f6rderung des Sports.<\/p>\n<p><strong>\u00a716 Ausf\u00fchrungsbestimmungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Zur praktischen Durchf\u00fchrung des Vereinslebens k\u00f6nnen durch die Mitgliederversammlung Ausf\u00fchrungsbestimmungen zu dieser Satzung beschlossen werden, die in keinem Widerspruch zur Satzung stehen d\u00fcrfen.<br \/>\n\u00a717 Jugendabteilung<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Mitglieder der Jugendabteilung des Futsal Club Nettetal e.V. sind alle Jugendlichen des Vereins, sowie alle in den Jugendbereich des Futsal Club Nettetal e.V gew\u00e4hlten und berufenen Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Die Jugendabteilung f\u00fchrt und verwaltet sich selbst\u00e4ndig und sie entscheidet \u00fcber die ihr zuflie\u00dfenden Mittel.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. N\u00e4heres regelt die Vereinsjugendordnung.<\/p>\n<p><strong>\u00a718 Andere Abteilungen<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Es d\u00fcrfen sich eigene Sportabteilungen bilden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. F\u00fcr die Abteilungen ist die oberste Instanz der \u201eSportliche Leiter\u201c, welcher auch f\u00fcr die Berufung und Abberufung der Abteilungsleiter und Trainer der jeweiligen Abteilung zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a719 Vereinsstrafen<\/strong><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">1. Alle Mitglieder sind gehalten, Sportdisziplin zu \u00fcben und durch ihr Verhalten dem Ansehen des Vereins nicht zu schaden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">2. Verst\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen durch den Beschluss des Vorstandes mit zeitlichem oder g\u00e4nzlichem Ausschluss von der Benutzung der Vereinseinrichtungen und von der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen geahndet werden.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">3. Als Strafe kann auch ein Ausschluss aus dem Verein erfolgen, wenn der Gesamtvorstand den Ausschluss mit einfacher Mehrheit beschlie\u00dft.<\/p>\n<hr \/>\n<p style=\"padding-left: 30px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-1011 alignleft\" src=\"https:\/\/fcnettetal.com\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/cropped-Futsal-Club-Nettetal-600x600.jpg\" alt=\"\" width=\"337\" height=\"337\" srcset=\"https:\/\/fcnettetal.com\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/cropped-Futsal-Club-Nettetal-600x600.jpg 600w, https:\/\/fcnettetal.com\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/cropped-Futsal-Club-Nettetal-300x300.jpg 300w, https:\/\/fcnettetal.com\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/cropped-Futsal-Club-Nettetal-1022x1024.jpg 1022w, https:\/\/fcnettetal.com\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/cropped-Futsal-Club-Nettetal.jpg 1260w\" sizes=\"auto, (max-width: 337px) 100vw, 337px\" \/><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; \u00a71 Name , Sitz und Zweck 1. 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